Liebe Kundinnen,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundin und Raphaela Knapp, Am Lilienberg 2, 81669 München - nachfolgend die Veranstalterin - zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a-y des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß der §§ 4 - 11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) und füllen diese aus.

 

Die Angebote an geführten Wanderreisen auf dieser Webseite richten sich, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich an Frauen.

Unsere geführten Wanderreisen auf dieser Webseite sind nicht für Kunden/Kundinnen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.

Wir bitten darum, diese Reise- und Geschäftsbedingungen vor der Buchung eines Angebots sorgfältig durchzulesen.

 

Teilnahmeberechtigung

Die von der Veranstalterin angebotenen Reisen erfordern je nach Tour ein mehr oder weniger hohe körperliche Verfassung und sind daher nicht für alle geeignet.

 

Die detaillierte Reisebeschreibung informiert über das für die Teilnahme erforderliche technische und konditionelle Niveau. Überdies empfehlen wir, uns für weitere Informationen über die Anforderungen bei unseren Reisen zu kontaktieren.

 

Die Veranstalterin gibt neben der Reisebeschreibung, die der/die Kunde/in vor der Buchung zur Kenntnis zu nehmen hat, für alle Reisen einen Schwierigkeitsgrad an, und zwar abhängig von Weglängen, der Schwierigkeit des Terrains, der Gesamtdauer der Reise und ähnliche Kriterien.

 

Die Kundin muss sich vergewissern, dass ihre körperliche Verfassung für die geplante Tour geeignet ist. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Anmeldung einer Reisenden abzulehnen, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin, dass deren Gesundheitszustand und körperlichen Fähigkeiten ihr die Teilnahme an den von der Veranstalterin angebotenen Aktivitäten erlauben. 

 

1.1 Teilnahmevoraussetzungen

An den Reiseangeboten der Veranstalterin kann jede Kundin teilnehmen, die gesund ist, die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche Ausrüstung mitführt, sofern diese nicht von der Veranstalterin gestellt wird. Die Veranstalterin behält sich vor, bei Teilnehmerinnen über 65 Jahren ein schriftliches ärztliches Attest zu fordern. Die Kundin und alle etwaigen Mitreisenden müssen über eine ausreichende körperliche Verfassung, ausreichende Erfahrung und eine der Reise angemessene Ausrüstung verfügen. Das sind insbesondere  für Bergwanderungen geeignetes festes Schuhwerk, Hüttenschlafsäcke  etc… wie in den jeweiligen von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Packlisten aufgeführt.

Die Veranstalterin hat das Recht, nach eigenem Ermessen von der Teilnehmerin schriftliche ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Reise- und  Aufenthaltstauglichkeit in den Bergen zu verlangen.

 

Fehlende Eignung und Rücktritt

Sollte die Kundin auf der Reise feststellen, dass sie den Anforderungen der Reise nicht gewachsen ist, und aus diesem Grund oder aus anderen Gründen, die nicht zum Rücktritt der Reise berechtigen, die Reise abbrechen oder einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, und zwar auch nicht anteilig.

 

Für, aus diesem Grund dem Reisenden oder einem Mitreisenden entstehende Zusatzkosten (etwa für eine Unterkunft oder Reisekosten) haftet die Veranstalterin nicht. Das gesetzliche Recht der Kundin, gemäß § 651 e BGB eine Ersatzteilnehmerin zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 

Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchskosten-und einer Reiserücktrittskosten-versicherung.

 

1.3 Informationspflicht

Die Kundin verpflichtet sich, die Veranstalterin jedenfalls zum Zeitpunkt der Buchung und vor dem Beginn des Reiseangebotes über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren. Wir behalten uns vor, im Zweifelsfall ein schriftliches ärztliches Attest zu fordern.

 

1.4 Kündigung durch Veranstalterin

Die Veranstalterin ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während eines Reiseangebots den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin trotz einer entsprechenden Mahnung seitens der Veranstalterin nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält oder sofern Zweifel daran aufkommen, dass die Kundin die unter Ziffer 1.1 genannten Anforderungen erfüllt.

 

1.5 Keine Rückerstattung

Im Falle einer unter Ziffer 1.4 genannten Kündigung behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis.

  

2. Vertragsschluss

Das Angebot der Veranstalterin ist freibleibend und basiert auf der entsprechenden Reisebeschreibung.

 

Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail nach Vorgespräch erfolgen und gilt als verbindlich. Die Kundin ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben verantwortlich. Die Teilnahme an einem Reiseangebot wird nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich.

 

Der Vertrag kommt mit der elektronischen Auftragsbestätigung durch die Veranstalterin zustande.

 

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

3. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss wird die Kursgebühr sofort fällig.

 

Wird die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten nach Ziffer 5. zu verlangen.

 

4. Rücktritt und Stornierung

Vor Reisebeginn kann die Kundin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Veranstalterin zu erklären.

 

Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen für die Kundin/den Kunden abhängig vom Reisepreis bzw. Angebotspreis folgende Stornogebühren an:

 

bis 30 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 30 %

ab 30 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn bzw Nichtantritt: 90 %

 

5. Benennung einer Ersatzteilnehmerin

Kann eine Kundin eine von ihr gebuchte Reise - z. B. krankheitsbedingt - nicht antreten, ist es ihr möglich, eine dritte Person zu benennen, die die Reise an ihrer Stelle antritt, sofern diese die unter Ziffer 1. genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

Die Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem mit der ursprünglichen Kundin geschlossenen Vertrag ergeben, gehen in diesem Fall auf die Ersatzteilnehmerin über,

§ 651e BGB gilt entsprechend.

 

Die Ersatzteilnehmerin muss der Veranstalterin vor Reiseantritt gemeldet werden, spätestens jedoch eine Woche vor dem vereinbarten Treffpunkt zu Beginn der Reise. Bei einer späteren Meldung kann die Ersatzteilnehmerin nicht berücksichtigt werden.

 

6. Rücktritt durch die Veranstalterin

Ausschließlich die Veranstalterin kann Angebote wetterbedingt absagen. Eine wetterbedingte Absage eines Angebots erfolgt spätestens drei Tage vor dem festgelegten Beginn. In diesem Fall wird das Angebot auf das nächstmögliche Datum verschoben.

Bei Absage von Seiten der Veranstalterin für die gesamte Reise, erfolgt die gesamte von Seiten der Kundin geleistete Kursgebühr.

Bei Absage von Seiten der Veranstalterin nach Beginn der Reise, erfolgt eine anteilige Erstattung der von der Kundin geleisteten Kursgebühr.

Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Kundin/des Kunden ist ausgeschlossen.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ein bereits stattfindendes Angebot aus Sicherheitsgründen, z. B. Gewitter, Sturm etc. abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reise- bzw. Angebotspreises. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen der Veranstalterin sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

Weitere Gründe für die Absage eines Angebotes durch die Veranstalterin führen dazu, dass die Kundin einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Angebotspreises hat, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.

 

7. Umbuchung

Nach Abschluss des Vertrages hat die Kundin keinen Anspruch auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Art der Beförderung. 

Für den Fall das Umbuchungen von der Veranstalterin akzeptiert werden wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- fällig.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sofern die Kundin einzelne Leistungen, die Bestandteil des gebuchten Angebotes sind und ihr ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch und dies aus Gründen, die der Kundin selbst zuzurechnen sind (z. B. eine vorzeitige Rückreise), hat diese keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Preises.

 

9. Besondere Bedingungen am Berg

Reisen in der Natur und insbesondere in den Bergen erfordert von Teilnehmerinnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

 

Aufgrund des Wetters, besonderer Verhältnisse am Berg, im Hinblick auf konditionelle oder sonstige Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder wegen sonstiger Umstände kann die Reiseleitung Tour- und Programmänderungen vornehmen (siehe auch Ziffer 6.). Besondere Bedingungen und Anforderungen der einzelnen Angebote werden in der jeweiligen Tourenbeschreibung erläutert und sollten vor der Reisebuchung aufmerksam durchgelesen werden.

 

10. Haftungsbeschränkung

Ansprüche der Kundin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon Schadensersatzansprüche der Kundin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des geschlossenen Vertrags notwendig sind.

 

Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Kundin aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Veranstalterin empfiehlt jeder Kundin/jedem Kunden, zur eigenen Absicherung eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken des alpinen bzw. des Bergwanderns mit einschließen.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vertragssprache ist deutsch.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.

 

12. Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)

Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung.

Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 20.03.2024